Vermarktung – das Weinetikett

Nach dem deutschen Weingesetz werden die Weine unterschieden in:
Tafelwein, Landwein, Qualitätswein b. A. und
Qualitätswein mit Prädikat. Letztere sind eine deutsche
Besonderheit und werden je nach Mostgewicht
unterschieden in: Kabinett, Spätlese, Auslese,
Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.

Bei Qualitätsweinen sind folgende Angaben auf dem
Etikett vorgeschrieben:

- Anbaugebiet, hier Baden
- Amtliche Prüfnummer, hier A.P.Nr. 2/186/09
- Qualitätsstufe, hier Spätlese
- Name u. Wohnort des Abfüllers, hier Winzerkeller
- Wiesloch eG, D-69168 Wiesloch
- Alkoholgehalt, hier 13,0 % vol
- Flascheninhalt, hier 0,75l

                                                

Weitere erlaubte Angaben sind Jahrgang (2008), Reb-
sorte (Grauburgunder), Lage, Erzeugerabfüllung,
Geschmacksangabe (trocken = Restzucker unter 9g/l)
 

 

 

 

 Idee und Umsetzung: Mitglieder des CDU Ortsverbands Heidelsheim. Auch unter www.Heidelheim.de/Heidelsheim/weinlehrpfad/weinlehrpfad.html

 

 

 

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