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Vermarktung – das Weinetikett
Nach dem deutschen Weingesetz werden die Weine unterschieden in:
Tafelwein, Landwein, Qualitätswein b. A. und Qualitätswein mit Prädikat. Letztere sind eine deutsche Besonderheit und werden je nach Mostgewicht
unterschieden in: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Bei Qualitätsweinen sind folgende Angaben auf dem
Etikett vorgeschrieben:
- Anbaugebiet, hier Baden
- Amtliche Prüfnummer, hier A.P.Nr. 2/186/09 - Qualitätsstufe, hier Spätlese - Name u. Wohnort des Abfüllers, hier Winzerkeller - Wiesloch eG, D-69168 Wiesloch - Alkoholgehalt, hier
13,0 % vol - Flascheninhalt, hier 0,75l
Weitere erlaubte Angaben sind Jahrgang (2008), Reb-
sorte (Grauburgunder), Lage, Erzeugerabfüllung, Geschmacksangabe (trocken = Restzucker unter 9g/l)
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