Ausschnitt aus der Festschrift herausgegeben von der Bürgerwehr Heydolfesheim 2002
Die komplette Festschrift mit 48 Seiten zum Preis von 2,- EUR ist erhältlich
bei der Fa. Widmann (Postagentur, Toto-Lotto, Büro- &Schulbedarf) Heidelsheim.
Festschrift
zum 17. Treffen
der
Europäischen Nachtwächter- und Türmerzunft
*
Türmer in Heidelsheim
(Text: Reinhard Renn)
In seiner ´Topographia Palatinus Rhenus´ beschrieb Matthäus Merian die ehemalige Reichsstadt Heydelsheim als “Ein weyland vornehmer und wie ein Stättlein gebauter churpfälzischer Fleck”.
Vier Türme, welche die Wehrhaftigkeit dieses für die Kurpfalz
strategisch wichtigen Städtchens schon von weitem erkennen lassen, hatte er 1645 in Kupfer gestochen: den Turm über dem ´Wendeltor´, den ´Diebsturm´, den ´Katzenturm´ und das ´Stadttor´.
Den ´Gaisturm´ und den ´Törlesturm´ finden wir nicht auf diesem Stich. Sie waren wohl vom Standort des Zeichners aus nicht zu erkennen. Bei so vielen Türmen und einer die Stadt umgebenden
Mauer liegt es nahe anzunehmen, dass es jemanden gegeben haben muss, der “vom höchsten Turme aus” über das Städtchen Heydelsheim und die sie umgebenden Fluren wachte, zumal diese von der Handelsstraße bzw. dem ´Messeweg´ Augsburg-Frankfurt
durchquert wurden. Wie vielerorts in der Churpfalz, dürfte es auch in Heydelsheim so gewesen sein, dass nur die wenigsten Häuser mit Ziegeln bedeckt waren. Holzschindeln und Stroh, beides ein
“leichtes Futter für den Roten Hahn”, herrschten vor.
Leider konnten in der Kürze der Zeit, in der diese Schrift erstellt werden sollte, weder in den vorhandenen Archivalien des
Generallandesarchivs in Karlsruhe noch in denen des Stadtarchivs Bruchsal Hinweise gefunden werden, die Zeugnis davon geben, ob und wann in Heidelsheim ein Turmwächter, auch Türmer
genannt, seinen Dienst tat. Unterlagen, die davon hätten Kunde geben können, sind den Kriegen im 17. Jahrhundert zum Opfer gefallen. Belegt ist dies durch einen Hinweis des Stadtschreibers im Jahre 1704, der da lautete: “ Weil hiesiger Stadt Dokumente anno 1689 bei
selbiger Einäscherung sämtlich verbrannten.” In der Zeit danach war zwar die Bedeutung des kleinen Städtchens herabgesunken, ein Turmwächter dürfte dennoch notwendig gewesen sein.
Zwei Möglichkeiten können wir in Erwägung ziehen, wer diese Aufgabe zu erledigen hatte. Es könnte zum einen gewesen sein, dass Mitglieder der wehrhaften Bürgerschaft dieser Stadt
abwechselnd die Pflicht hatten, von einem Turme aus über ihre Stadt zu wachen. Dies ließe sich damit begründen, dass in Bruchsal vorhandene, bis 1626 zurückgehende Akten, auch betreffs
“Dienste”, “Polizei” oder “Gemeindeämter”, weder einen ´öffentlich bestallten´ Turmwächter noch einen Türmer verzeichnen. Auf diese Weise wären Kosten eingespart worden, welche den
durch Kriegskosten schon hoch verschuldeten Ort noch mehr belastet hätte. Zum anderen wäre es aber geschickt gewesen einer bereits im Dienste der Stadt stehenden Person bzw. dessen
Familie diese Aufgabe unendgeldlich zu übertragen, aber dafür freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dass dies Sinn macht, werden wir noch erfahren wenn wir uns etwas näher mit dem Katzenturm beschäftigen.
Wie bereits angedeutet, können wir wegen der Bedeutung, welche die Reichs- und kurpfälzische Stadt Heydelsheim einstmals besaß, sehr wohl und fest davon ausgehen, wie dies
Otto Härdle in seinem ´Heidelsheim – Geschichte und Bild der ehemaligen Reichsstadt´ gewiss auch getan hat, dass es eine Zeit gab, in der in hier ein Turmwächter seines Amtes waltete.
Seine Ermittlungen fanden heraus, und wir erfahren es in seinem Buch, dass in der im Jahre 1802 vom Stadtschreiber Eisinger durchgeführten Beschreibung über den Zustand der Gefängnisse zu lesen steht:
“Es ist in vorigen Jahren auf dem sogenannten Geisturm in einem heizbaren und zur Wohnung hergestellten Zimmerlein ein Wächter gewesen, der in Übersehung der Stadt und allenfalls entstehendem Brand und befindlichen städtischen Glöcklein ein Zeichen gegeben, ...”
War mit diesem Turm eigentlich der Katzenturm gemeint, worauf die weitere Beschreibung
schließen ließe? Dieser stand an einer wesentlich exponierteren Lage als der Gaisturm.
Diese kleine Anmerkung bedeutet für uns, dass es in Heidelsheim jemanden gegeben hatte,
der die Aufgabe eines Turmwächters hatte, auch wenn uns keine Namen bekannt sind, was bei vermutlich ständig wechselnden Personen nur schwerlich festgehalten werden konnte. Dass
dem so ist, können wir aber auch mit den Aufgaben begründen, die in anderen Städten mit diesem Dienst verbunden waren:
“Er soll die Nachtwache fleißig versehen, stündlich nachschlagen und sich in der Stadt umsehen, damit einem ungefähr entstehen könnenden Feuer in Zeiten vorgebogen werden könne, auch soll derselbe auf die etwa hierher kommen wollende feindliche Partie ein wachsames Auge haben und solches anzeigen, sofort den obrigkeitlichen Befehl darüber abwarten, auch sonsten der gemeinen Stadt Nutzen suchen zu befördern und allen Schaden soviel an ihm ist, in Zeiten abwenden.”
Auch stand das kurpfälzische Heidelsheim immer ein wenig im Streit mit den in Bruchsal
residierenden speyerischen Bischöfen, die teilweise mit Gewalt ihren Zehnten anforderten, aber ihren baulichen Verpflichtungen nur zögerlich nachkamen. Nur von erhöhter Warte aus konnten
daher “die feindlichen Partien” rechtzeitig bemerkt werden.
Welches war nun in Heydelsheim die erhöhte Warte, der höchste Turm, von dem aus man den
besten Überblick hatte? Es war ursprünglich der Turm über dem Stadttor. Merians Kupferstich lässt erkennen, dass dieser im Jahre 1593 fertiggestellte Turm die Züge eines
spätmittelalterlichen Festungsturmes trug. Von seinen vier Erkern aus hatte man den besten Blick über die ganze Stadt, die sie umgebenden Hügel und das vom Saalbach durchflossene
Tal. Eine schlanke, die Bürgerglocke beherbergende, Turmspitze erhob sich über dem steilen, vierseitigen Dach. So fällt es nicht schwer, sich vorzustellen, dass in diesem Turm, bis zur
Zerstörung der Stadt im Jahre 1689 durch den “Pfälzischen Erbfolgekrieg”, Turmwächter gelebt haben dürften. Von den Erkern aus ließen sie ihren spähenden Blick zur Tag- und besonders zur
Nachtzeit umherschweifen. In Folge dieses Krieges blieb sein baulicher Zustand aber mehr als acht Jahrzehnte so, dass niemand darin gelebt haben kann und er nur Verwendung für das
Geläut der Stadtkirche fand, deren Glockenturm im oberen Teil vollständig ausgebrannt und verfallen war. Noch im Jahre 1756 berichtete der kurpfälzische Topograph, J. G. Widder,
bezüglich des Turmes über dem Stadttor (“Rathausturm”) von Trümmern, die seit dem französischen Brand stehen geblieben waren.
Der Bürgerturm, im Volksmund auch “Katzenturm” genannt, war es, der in der Zeit danach zur
Überwachung der Stadt und des Saalbachtales diente. Dieser Turm wurde nach 1710 wieder instand gesetzt, da “die Statt zu Bauen schuldig”, und bewohnbar gemacht. Sein Zustand war durch den Krieg so, dass “darinen aber keine Personen, welche Lebensgefahr haben können
gesetzt werden”. Entsprechend des von Stadtschultheiß J.A.P. Paravicini (1685 - 1713) im Jahre 1710 erstellten Kostenvoranschlags, waren darin auch die Aufstellung eines “eisenen öffelein” und “zum ofen, Camin, und boden 500 backen Stein” aufgeführt. Von seinem im hohen Zeltdach
eingebauten Holzerker aus konnte der Turmwächter über die Stadt, talaufwärts und talabwärts blicken. Kleine Fenster auf der Westseite ließen den Blick in diese Richtung zu. Ein Eintrag im
´Gästebuch für die Turmstube des Katzenturms - 1938´, vom 8.April 1940, gibt uns Kunde von der Nutzung als Wohnung. Darin heißt es nämlich:
“Auf diesem Turme wohnte einst vor langer, langer alter Zeit mein Vorfahre Peter Plesch geb. 1657 in Schönbühl in der Schweiz. Zum ersten Male in meinem Leben kam ich jetzt nach Heidelsheim und besuchte die Stätten, die mir aus der Ahnenforschung bekannt wurden. Hans Plesch. Leutnant. Oldenburg.i.O. ”
Den genannten Peter Plesch hatte es wirklich gegeben, denn Otto Härdles ´Liste der heute noch
in Heidelsheim vorkommenden Familiennamen´ gibt Auskunft darüber, dass 1701 der Kuhhirte Peter Plesch , aus Schönebirn (Bern) stammend, zum ersten mal aktenkundig genannt wurde.
Leider erfahren wir nirgends , ob dieser zugewanderte Schweizer seinen bisherigen Beruf weiterführte. Aber wir können davon ausgehen, dass er mit seiner Familie die Aufgaben eines
Turmwächters wahrnahm. Nämlich zehn Jahre nachdem Paravicini seinen Kostenvoranschlag eingereicht hatte wurde der Katzenturm in seinem untersten Bereich zum Gefängnis
umgestaltet, der darüber liegende Zugang mittels einer Treppe erreichbar gemacht.
Demnach dürfte es also nicht der Gaisturm gewesen sein, wie wir dem im Jahre 1802
verfassten Bericht des Stadtschreibers Eisinger entnehmen können, der dem Türmer zur Erfüllung seiner Pflichten gedient hatte, sondern der Katzenturm. Leider können wir nicht
erfahren bis in welches Jahr. Wahrscheinlich hatte er 1802 schon seit mehreren Jahren nicht mehr diese Funktion. Spätestens seit Anfang der von 1792 bis 1801 dauernden
Revolutionskriegen dürfte in Heidelsheim ein Turmwächter seine Bedeutung verloren haben. Es gab somit niemanden mehr, der des Nachts mit seinem Horn oder einem Glöcklein dem Nachtwächter stündlich “ein Zeichen gab”, die “Stunde auszurufen”.
Noch bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts war der Katzenturm bewohnt. Die Familie Krug - bekannt als “die Saurosel”, ihr Ehemann “Schorsch” und beider Tochter Elsa - waren die
letzten Bewohner dieses Turmes, der bis zu deren Auszug weder sanitäre Anlagen noch Strom hatte.
Heutzutage hat Heidelsheim wieder einen Türmer. Auf die dort vorhandene Tradition eines
Turmwächters und zusätzlich auch auf die Tradition eines Stadttürmers in Bruchsal, zu der die ehemalige Reichsstadt Heidelsheim seit 1974 auf Grund der Gemeindereform gehört, kann Peter
Schwedes - Mitglied der Europäischen Nachtwächter- und Türmerzunft seit 1996 - das Selbstverständnis seiner Rolle herleiten. Denn bei meinen Nachforschungen im
Generallandesarchiv in Karlsruhe fand ich folgende Archivale unter den ´Bruchsalia´: (G.L.A.133 No.276)
“Stadtthürmer: Die Errichtung und besetzung des Stadtthürmers Dienst in der Stadt Bruchsal, dessen Besoldung und instruction: Betrefend Die Hauptunterrichtungen eines Stadtthürmers oder Stadt Musikanten sind nun: auf dem Thurm die Tag und Nacht wacht zu halten - alle Frühe - Mittags und Abends auf den 4 Theilen des Thurms mit musicalischen Instrumenten zu blassen – alle stund in der Nacht ein Zeichen mit dem Horn zu geben, dann in der Hofkirch bei Hohen Ämtern mit seinen Gesellen musiciren zu helfen. V:d:J: 1680. 1732. 1736. 1744.”
Der Katzenturm, der 1982 von der damals gegründeten “Bürgerwehr Heydolfesheim” renoviert wurde, ist nun wieder Wirkungsstätte eines Türmers. Von der dortigen Stube aus hält Peter Schwedes selbstverständlich weder Wacht noch gibt er “des Nachts stündlich ein Zeichen”. Vielmehr gewährt er Besuchern den Blick über die Stadt und das Tal, den schon seine Vorgänger hatten, wenn auch zeitweise von anderer Stelle. Zuvor hat er seinen Zuhörern aber bereits die pflichtgemäßen Aufgaben eines Turmwächters bzw. Türmers erläutert, die Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Heidelsheim beschrieben und den Sinn der Befestigung einer Stadt zu deren Schutz und Verteidigung verdeutlicht. Türmer spielten darin eine nicht unbedeutende Rolle; war es doch ihre Aufgabe, ihre Stadt vor Schaden zu bewahren
*
Nachtwächter in Heidelsheim
(Text: Reinhard Renn)
Nachtwächter Ayd
Ihr sollet geloben und schwöhren Einen Leiblichen ayd
Zu Gott dem allmächtigen und Zu seinem heiligen
Wortt, dass ihr dem Euch übertragenem Nachtwächter
Ambt getreülich vorstehen, auff dijenige was nächtl.
weis Vorgehen mögte fleißig achtung geben. Haupt-
säglich damit über die gewöhnliche Zeit nie-
mand in denen Wirths und anderen zusammenkunftts häusern,
und auff denen gassen
sich aufhalten mögte invigiliren, und wer
also erfunden wird, anzeigen, in specie aber
auff d. Feüer und etwa Vorgehende Diebereyen
ein wachsambes auffsehen haben, und des Endts
allstündlich die gantze Statt durchgehen und die
Stunden in den gewöhnlichen orthen aufruffen und
anschreyen, und sonsten allen und der Stadt q Nutzen
und bestes so besorgen, wie es rechtschaffenen
treüen Nachtwächtern eigens und gebühret, sonders
Arglist und Gefährde.
F.L: Wilhelmi
q und gndgstn Herrschaft

So lautete der Eid , den Nachtwächter in Heidelsheim wohl schon zu Beginn der Amtszeit des Stadtschultheißen Franz Ludwig Wilhelmi (1734-1775) zu leisten hatten. Und somit wissen wir auch, dass diese Stadt spätestens ab dieser Zeit
Nachtwächter in ihren Diensten hatte. Wie viele es damals waren, die jede Nacht allstündlich durch die Stadt zugehen und die Stunden aufzurufen hatten ist leider nicht fest zu stellen. Wie
es aber etliche Jahrzehnte später hätte sein sollen, lässt sich in den Akten des Oberamtes Bruchsal lesen, zu dem Heidelsheim ab 1803 gehört.
Aus der Abschrift einer am 20ten Oktober 1827 erlassenen
Instruction des “Grosherzoglichen Oberamts” in Bruchsal: Die Verbesserung der Nachtwachen und Einführung der Nachtwächter betr. können wir nämlich erfahren, dass neben dem Aufseher, je
nach Anzahl der Bürger, noch mindestens “4 Mann auf die Wache geboten werden”. Dieser Auflage der Instruction wird Heidelsheim wohl nie nachgekommen sein, denn am 31. Dezember 1846 beschließen Gemeinderat und Bürgerausschuss:
Die bisherigen Nachtwächter Bernhard Höckel u. Georg Franck, werden in ihrem Dienste wieder belassen mit dem vorjährigen Gehalt zu 30 Gulden unter der Bemerkung dass: wenn einer oder der ander seinen Dienst nicht recht versieht, muss er sich’s gefallen lassen, dass er entlassen wird.
Bis zum Januar 1859 vollzog Bernhard Höckel seinen Dienst als Nachtwächter und trat freiwillig von diesem Amt zurück. Als sein Nachfolger wurde Heinrich Goll vom Gemeinderat zum Nachtwächter gewählt und ernannt. Die protokollarische Niederschrift dieser Ernennung lautet:
Festgesezt Heidelsheim den 5. Januar 1859.
Vor Bürgermeister Eisinger
Erscheint heute der Ladung gemäß der
Neu ernannte Nachtwächter Heinrich
Goll von hier, welchem man die be-
Dingungen, unter welchen er angestellt
werden soll, als:
1. Der Nachtwächter muss die Stunden
richtig einhalten und an den bestimm-
ten Stationen auch ausser den Thoren
laut rufen und blasen.
2. Er hat bei dem Ausrufen der stunden
In der Nacht, in Kirchen und andern
herrschaftlichen und Gemeindsgebäude
zu umgehen und aufmerksam zu visi-
tiren, sofort bei Wahrnehmung des
mindesten Verdachts oder Einbruchs die
geeignete Anzeige zu machen, auch
3. Alle sonstigen Polizeivergehungen auf
den Strasen, in den Wirths- und sonstigen
Häusern, sowie nächtliche zusammenkünfte
in der Wachtstube nicht zu dulden, ansonstens
aber bei entdeckter Feuergefahr so-
gleich die geeignete Hilfsleistung aufzufordern.
4. Wenn der Nachtwächter seiner Schuldigkeit
nicht nachkommt, kann er auch unter dem
Jahr ohne Belohnung entlassen werden, endlich
5. der bedungene Jahrlohn im Betrage von
dreißig Gulden kann quartalweise bei
dem Gemeinderechner erhoben werden, und
genießt der Nachtwächter, solange er den
Dienst begleitet, die öffentliche Wacht- und
Frohndfreiheit, bleibt jedoch der Personal-
Steuerpflicht unter worfen.
Durch wörtliches Ablesen gehörig ver-
kündet, worauf derselbe erklärt:
“Ich nehme den mir unter den soeben
eröffneten Bedingungen übertragenen
Nachtwächterdienst an, und werde den-
selben gewissenhaft begleiten, auch die
gestellten Bedingungen getreulich er-
füllen.”
Vorgelesen und unterschrieben.
Heinrich Goll
Nur wenig unterscheiden sich die Pflichten Heinrich Goll´s von denen der Nachtwächter, die hundert Jahre vor ihm ihren Dienst versahen. Gemäß der bereits erwähnten Instruction war die Wachstube am Bruchsaler Tor Ausgangspunkt für die Tätigkeiten der Nachtwächter. Sie hatten zuerst
“die nächsten Umgebungen der Stadt von aussen zu umgehen, und genau zu untersuchen ob nicht heimatloses Gesindel sich hie und da verborgen hielte, um bei späterer Nacht sich in den Ort zu schleichen, dann 2) besonders in den ausser der Stadt gelegenen Wohnhäusern und Mühlen sorgfältig nachzuforschen, ob keine Fremde oder reisende ohne Nachtzettel darin beherberget werden?
Diese Visitation sollte mehrmals in der Woche auch auf dem Scheckenbronner Hof vorgenommen werden. Nach dem Rundgang um die Stadt waren 4)
alle Gassen zu durchgehen, vorzüglich an den Kirchen, an der herrschaftlichen Zehnscheuer, Fruchtspeicher und Keller genaue Aufsicht zu erfragen und 5) da Vaganten, Betteljuden oder verdächtig Handwerkspursche sich öfters in den Waldungen über nacht aufhalten und gemeiniglich bei anbrechende Morgendämmerung solche verlassen; so sind hauptsächlich gegen Anbruch des Tages jene Gegenden fleißig zu begehen, von welcher her dergleichen umherziehenden Personen ihre Richtung gegen den Ort nehmen.
Es war nicht immer einfach dieses Amt auszuführen, denn in Gasthäusern noch spät einsitzende Gäste - Bekannte, Freund, Verwandte – dürften zum Verweilen eingeladen und auf den Straßen wird so mancher Jugendlicher sich einen Spaß mit dem Nachtwächter erlaubt haben. Nicht immer wird es ihm gelungen sein, die Stunde auszurufen. Die Müdigkeit hatte ihn übermannt und wenn der Türmer auch noch eingeschlafen war, dann....
Badischer Nachtwächterruf.
Hört, ihr Herrn, und laßt euch sagen:
Unsere Glock´ hat zehn geschlagen.
Zehn sind der heiligen Gebot´,
Die uns gab der liebe Gott.
:I: Menschenwachen kann nichts nützen,
Gott wird wachen, Gott wird schützen,
Er durch seine Große Macht
Geb uns eine gute Nacht! :I:
Elf Jünger folgten Jesu Nach,
Litten mit ihm alle Schmach.
Zwölf ist der Apostel Zahl,
Die da lehrten überall.
Eins ist allein der ewige Gott,
Der uns trägt aus aller Not.
Zwei Wege hat der Mensch vor sich,
Mensch, den besten wähl´ für dich.
Dreifach ist, was heilig heißt,
Vater, Sohn und heiliger Geist.
Vierfach ist das Ackerfeld,
Mensch, wie ist dein Herz bestellt?
....war nicht mehr zu hören, was Badische Nachtwächter ausriefen.
Was war in den Jahren nach der Verpflichtung von Heirich Goll geschehen, dass am 9. Januar 1895 vom Grosh. Bezirksamt Bruchsal ein Schreiben an den Gemeinderat Heidelsheim ergeht, in dem er benachrichtigt wird, “dass Ludwig Bohner, Johann Eberhardt I., Jakob Dietz und Andreas
Gmelin sämtliche von Heidelsheim, als Nachtwächter dortiger Gemeinde heute dahier vorschriftsgemäß handgelöblich verpflichtet wurden”? Eine Antwort auf diese Frage lässt sich
nicht finden. Aber wir können feststellen, dass das Bezirksamt auf die Einhaltung der wohl noch gültigen ”Instruction” vom Oktober 1827 bzw. auf die Bezirkspolizeiliche Vorschrift vom März
1865 pocht. Es achtet auch in den Folgejahren auf die weitgehende Einhaltungen der Bestimmungen. Dies zeigt sich in der Ablehnung eines Antrags des Heidelsheimer
Gemeinderates, “die Zahl der ständigen Nachtwächter auf einen” herabsetzen zu dürfen.
“Wir müssen im Interesse einer geordneten Ablösung im Dienst und mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinde Heidelsheim darauf bestehen, dass mindestens zwei ständige Nachtwächter beibehalten werden”.
In diesem Schreiben von 26. Juli 1900 heißt es weiter, und damit wird versucht, der Gemeinde etwas entgegen zu kommen:
“Versuchsweise wären wir auch damit einverstanden, wenn ein Nachtwächter und ein Stellvertreter, welch letzterer, damit der Nachtwächter von Zeit zu Zeit, abgelöst würde, etwa jede Woche einmal den Dienst zu versehen hätte.”
Fast zwanzig Jahre vergehen so, bis das Bezirksamt sich wieder in Heidelsheim meldet. Der 1.Weltkrieg war erst kurz zuvor zu ende gegangen, “Diebstähle, insbesondere zur Nachtzeit
nahmen in Landbezirk zu”, so dass sich das Amt veranlasst sah, “ob man nicht wieder die Nachtwache in allen Gemeinden einführen sollte, welche durch die noch in Kraft befindliche
bezirkspolizeiliche Vorschrift von 23. März 1865 vorgeschrieben ist”. Die Antwort des Gemeinderats in Heidelsheim vermerkt, “dass in hiesiger Gemeinde zur “Aufrechterhaltung der
Ordnung 1 Polizeid.; 1 Ratsd. + 1 Nachtw. bestellt sind.... H. 22.1.19. GRat. Zimmermann”
Mit diesem “1 Nachtw.” war Johann Graf gemeint, der seine “Dienstgänge zur Nachtzeit im Dorfe allein ausführt”. Zu seiner “im Interesse das Allgemeinheit” liegenden eigenen Sicherheit
hatte er sich einen Hund angeschafft, der ihn auf seinen Gängen begleitete und für den er daher im Juli 1919 die Befreiung von der Hundesteuer beantragte. Die Akten verraten uns, dass dieser Antrag abgelehnt wurde mit der Begründung, “es sei ihm erst in diesem Jahr eine
Gehaltserhöhung zuteil geworden”. War er es, der schon zehn Jahre zuvor um eine Gehaltserhöhung gebeten hatte. Damals bezog er ein festes Gehalt von 100 M, von dem
Kranken- und Invaliditätsbeiträge abgezogen wurden, und hatte freie Wohnung und Beleuchtung. Die Hundesteuer muss den für einen Nachtwächter schon immer kargen Lohn
ziemlich belastet haben. Dennoch versah Johann Graf, bis zum Juni 1927, seinen Dienst als Nachtwächter. Gesundheitliche Gründe zwangen ihn aufzuhören. Er war aber weiterhin für das
Ein- und Ausschalten der elektrischen Straßenlampen und der Lampen im Wachthaus zuständig und erhielt dafür freies elektrisches Licht. Für seine seitherige Dienstwohnung wurde ein
Mietvertrag abgeschlossen. Er musste für sie vom 1. August an eine jährliche “Friedensmiete” von 100 RM bezahlen. Mit seinem Ausscheiden war die Zeit, in der es in Heidelsheim Nachtwächter gab, zu Ende.
Zumindest vorläufig, denn seit 1983 hat die 1974 nach Bruchsal eingemeindete ehemalige Reichsstadt Heidelsheim wieder einen Nachtwächter. Erich Bannholzer, auch Mitglied der
“Bürgerwehr Heydolfesheim” ließ diese alte Tradition wieder aufleben und ist seither in dieser Funktion unterwegs. Aber nicht mehr, um Gäste in Wirtshäusern und auf Festveranstaltungen auf
den Nachhauseweg zu verweisen, sondern um ihnen die Stunde auszurufen, welche soeben die “Glock´ geschlagen” hat. Mit Gruppen aller Art, wie z. B. Kindergartengruppen, Schulklassen,
Vereine unternimmt er Rundgänge auf den Wegen, die auch schon seine Vorgänger gegangen sind und erzählt dabei vom Leben und Wirken eines Nachtwächters und über die Geschichte der Stadt, die einstmals Reichsstadt war.
Altes Nachtwächterlied
Gesungen in der Neujahrnacht *
Das alte Jahr vergangen ist,
Wir danken dir, Herr Jesu Christ,
Dass du uns hast bewahret
Vor Feuers und vor Wassers Not,
Vor Pestilenz und schnellem Tod.
Und hast uns auch gegeben
Den lieben Frieden in dem Land,
Den wünschen wir einem jeden Bürger
Nach seinem Stand.
Ein glückseliges, neues Jahr
Das wolle Gott
Und werde wahr
Durch Jesum Christum
Amen.
* in Lohrbach (Bad. Odenwald)
(aus: Der Pfeiferturm Nr.1; Bretten 1933)